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   OLG Hamm, 19.12.1994 - 15 W 403/94   

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https://dejure.org/1994,3023
OLG Hamm, 19.12.1994 - 15 W 403/94 (https://dejure.org/1994,3023)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.12.1994 - 15 W 403/94 (https://dejure.org/1994,3023)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Dezember 1994 - 15 W 403/94 (https://dejure.org/1994,3023)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entscheidungsmöglichkeit; Verfahrensgebühr; Sachverständigenkosten; Pflegeeltern; Verfahrenskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Kostenausspruch des Vormundschaftsgerichts im Verfahren auf Rückführung eines Pflegekindes zur leiblichen Mutter

Papierfundstellen

  • FGPrax 1995, 127
  • FamRZ 1995, 1365
  • Rpfleger 1995, 385
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84

    Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.1994 - 15 W 403/94
    Diese Entstehungsgeschichte verdeutlicht, daß das nach § 1632 Abs. 4 BGB bestehende Antragsrecht wesentlich dazu beitragen soll, rechtzeitigen und damit effektiven Schutz des Pflegeverhältnisses zu gewährleisten (so ausdrücklich BT-Drucksache a.a.O. S. 40), ohne jedoch an dem materiell-rechtlichen Maßstab, daß bei Entscheidungen des Gesetzgebers im Bereich des Art. 6 Abs. 2 GG das Wohl des Kindes den Richtpunkt bildet, mithin bei Interessenkollisionen zwischen dem Kind und seinen Eltern sowie den Pflegeeltern das Kindeswohl letztlich bestimmend sein muß, etwa zu ändern (vgl. BVerfGE 56, 363, 383; BVerfG NJW 1985, 423, 424).

    Dabei übersieht der Senat nicht, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 1632 Abs. 9 BGB unter bestimmten Voraussetzungen auch die Pflegefamilie als durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützt anzusehen ist (BVerfG NJW 1985, 423 f.).

  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.1994 - 15 W 403/94
    Diese Entstehungsgeschichte verdeutlicht, daß das nach § 1632 Abs. 4 BGB bestehende Antragsrecht wesentlich dazu beitragen soll, rechtzeitigen und damit effektiven Schutz des Pflegeverhältnisses zu gewährleisten (so ausdrücklich BT-Drucksache a.a.O. S. 40), ohne jedoch an dem materiell-rechtlichen Maßstab, daß bei Entscheidungen des Gesetzgebers im Bereich des Art. 6 Abs. 2 GG das Wohl des Kindes den Richtpunkt bildet, mithin bei Interessenkollisionen zwischen dem Kind und seinen Eltern sowie den Pflegeeltern das Kindeswohl letztlich bestimmend sein muß, etwa zu ändern (vgl. BVerfGE 56, 363, 383; BVerfG NJW 1985, 423, 424).
  • OLG München, 27.02.1992 - 11 WF 521/92

    Haftung; Umgangsregelung; Isoliertes Verfahren; Antrag; Interessenschuldner;

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.1994 - 15 W 403/94
    Der Senat tritt der in Rechtsprechung und Schrifttum weit verbreiteten Auffassung bei, die Entscheidungsmöglichkeit des Gerichts nach § 94 Abs. 3 S. 2 KostO beziehe sich nur auf die Verfahrensgebühr und gelte für gerichtliche Auslagen nicht (BayObLG, RPfleger 1994, 386, 387; KG, RPfleger 1985, 256; OLG Zweibrücken, JurBüro 1988, 1705; OLG München, RPfleger 1992, 297, jeweils m.w.N.).
  • KG, 08.01.1985 - 1 WF 3294/84
    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.1994 - 15 W 403/94
    Der Senat tritt der in Rechtsprechung und Schrifttum weit verbreiteten Auffassung bei, die Entscheidungsmöglichkeit des Gerichts nach § 94 Abs. 3 S. 2 KostO beziehe sich nur auf die Verfahrensgebühr und gelte für gerichtliche Auslagen nicht (BayObLG, RPfleger 1994, 386, 387; KG, RPfleger 1985, 256; OLG Zweibrücken, JurBüro 1988, 1705; OLG München, RPfleger 1992, 297, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 09.01.1981 - 2 WF 361/80
    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.1994 - 15 W 403/94
    Der gegenteiligen Auffassung (OLG Hamm, 2. Familiensenat, JurBüro 1981, 1052), die § 94 Abs. 3 S. 2 KostO auch auf Auslagen anwenden will, kann sich der Senat nicht anschließen.
  • BayObLG, 20.01.1994 - 3Z BR 281/93
    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.1994 - 15 W 403/94
    Der Senat tritt der in Rechtsprechung und Schrifttum weit verbreiteten Auffassung bei, die Entscheidungsmöglichkeit des Gerichts nach § 94 Abs. 3 S. 2 KostO beziehe sich nur auf die Verfahrensgebühr und gelte für gerichtliche Auslagen nicht (BayObLG, RPfleger 1994, 386, 387; KG, RPfleger 1985, 256; OLG Zweibrücken, JurBüro 1988, 1705; OLG München, RPfleger 1992, 297, jeweils m.w.N.).
  • OLG Celle, 21.11.2002 - 18 WF 53/02

    Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung des Amtsgerichts; Notwendige

    Der Gesetzgeber hatte mehrfach die Möglichkeit und den Anlass dafür, die Regelung des § 94 KostO auch auf Auslagen auszudehnen, ohne hiervon Gebrauch zu machen (§ 94 KostO) wurde zuletzt im Rahmen der Änderungen des Kindschaftsreformgesetzes v. 16.12.1997 (BGBl I S. 2942) und durch die Gesetze vom 4.5.1998 (BGBl 1, 833) und vom 11.12.2001 (BGBl I S. 3513) geändert) (vgl. hierzu auch OLG Hamm FamRZ 1995, 1365 ff [OLG Hamm 19.12.1994 - 15 W 403/94] ; BayObLG FamRZ 1998, 37 ff).

    Auf die grundsätzliche Entscheidung der streitigen Frage, ob Pflegeeltern überhaupt Interessenschuldner in diesem Sinne sein können (was OLG Hamm FamRZ 1995, 1365 ff [OLG Hamm 19.12.1994 - 15 W 403/94] verneint und BayObLG FamRz 1996, 37 ff grundsätzlich bejaht), kommt es vorliegend ebensowenig an, wie auf die Frage, ob das Gericht hier überhaupt eine bindende Kostenentscheidung hinsichtlich der Auslagen treffen kann oder sich die Kostenfolge nicht bereits aus dem Gesetz ergibt.

  • OLG Stuttgart, 15.06.2005 - 18 WF 269/04

    Entscheidung über die gerichtlichen Gebühren und Auslagen bei Antragsrücknahme in

    Zwar folgt der Senat nicht der teilweise vertretenen Ansicht, dass Pflegeeltern bei beantragter Verbleibensanordnung von Verfahrenskosten generell zu befreien sind (OLG Hamm, FamRZ 1995, 1365; Hartmann, 34. Aufl., § 94 Rn. 28; a. A. BayOLG FamRZ 1998, 37).
  • OLG Hamm, 08.08.2007 - 3 WF 256/06

    Keine Kostentragungspflicht der Pflegeeltern oder Eltern in vom Jugendamt

    Dabei ist in der Rechtsprechung umstritten, ob Pflegeeltern bei einer beantragten Verbleibensanordnung von Verfahrenskosten generell zu befreien sind, weil sie stets nur im Interesse des Kindes handeln (so OLG Hamm FamRZ 1995, 1365; Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl. § 94 Rdn. 28) oder ob in einem solchen Fall auch den Pflegeeltern Gerichtskosten auferlegt werden können, wenn dies im Einzelfall der Billigkeit entspricht (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 37; OLG Karlsruhe Beschl. v. 13.07.2006, Az. 16 UF 87/06, BeckRS 2006 15149; OLG Celle FamRZ 2004, 390; OLG Stuttgart NJOZ 2005, 4054 4056).
  • OLG Karlsruhe, 13.07.2006 - 16 UF 87/06

    Elterliche Sorge: Vorrang des Herausgabeverlangens der Eltern vor der

    Es kann dahingestellt bleiben, ob der Ansicht zu folgen ist, dass die Pflegeeltern bei einer beantragten Verbleibensanordnung von Verfahrenskosten generell zu befreien sind, weil sie stets nur im Interesse des Kindes handeln (so OLG Hamm, FamRZ 1995, 1365; Hartmann , Kostengesetze, 34. Aufl., § 94 Rn. 28; a. A. BayObLG FamRZ 1998, 37: Handeln auch im Interesse der Pflegeeltern) oder ob bei einem Streit um eine Verbleibensanordnung für das Pflegekind auch den Pflegeeltern Gerichtskosten auferlegt werden können, wenn dies im Einzelfall der Billigkeit entspricht.
  • OLG Köln, 23.10.2000 - 26 WF 79/00

    Kostentragungspflicht der Pflegeeltern bei Antrag auf Verbleibensanordnung

    Ob in einem solchen Verfahren auch die Pflegeeltern eine Kostenhaftung als Interessent treffen kann, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten, vgl. Rohs/Wedewer § 2 KostO Rn. 15 Fn 38 e. Der Senat schließt sich der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm an, wie sie in der Entscheidung vom 19.12.1994 = FGPrax 1995, 127,128 ihren Niederschlag gefunden hat.
  • OLG Schleswig, 23.11.2001 - 15 WF 170/01

    Verfahren über Verbleibensanordnung; keine Haftung der Pflegeeltern als

    Die Beurteilung, ob mit dem Antrag von Pflegeeltern auf Verbleiben des Pflegekindes gemäß § 1632 Abs. 4 BGB die Pflegeeltern Interessenschuldner sind oder nicht, ist in der Rechtsprechung umstritten (so BayObLG Rechtspfleger 97, 322, FamRZ 1998, 37; anderer Ansicht OLG Hamm FamRZ 1995, 1365 ff., OLG Hamm FamRZ 96, 1558, entsprechend bei Antrag des Vaters auf elterliche Sorge OLG Zweibrücken, JurBüro 1985, 264 f., OLG Frankfurt …
  • OLG Dresden, 19.07.2011 - 21 WF 656/11

    Erhebung Gerichtskosten

    Nach der Gegenauffassung waren die Pflegeeltern bereits tatbestandlich nicht als Kostenschuldner zu betrachten, selbst wenn sie den Antrag auf Einleitung des Verfahrens gestellt hatten, weil das Gericht ausschließlich von Amts wegen und nicht im rechtlichen Interesse der Pflegeeltern tätig werde (OLG Hamm, FamRZ 1995, S. 1365 f., juris Rn. 14 ff.; OLG Schleswig, OLGR 2002, S. 249 f., juris Rn. 15).
  • OLG Köln, 05.02.2010 - 25 WF 12/10

    Kostentragung im Verfahren auf Erlass einer Verbleibensanordnung eines

    Dabei bedarf es keiner grundsätzlichen Entscheidung zu der in Literatur und Rechtsprechung streitigen Frage, ob Pflegeeltern, die einen Antrag auf Verbleibensanordnung gestellt haben, Interessenschuldner i. S. v. § 2 Nr. 2 KostO sind (vgl. dazu verneinend OLG Hamm FamRZ 1995, 1365; bejahend BayObLG FamRZ 1996, 37 ff).
  • BayObLG, 05.02.1997 - 3Z BR 260/96

    Sachverständigenentschädigung in Vormundschaftsachen - Pflegeeltern als

    Allerdings vertritt das OLG Hamm (FGPrax 1995, 127 ) die Auffassung, daß die Pflegeeltern selbst dann nicht Interessenschuldner der gerichtlichen Auslagen seien, wenn sie vor dem Vormundschaftsgericht eine Verbleibensanordnung beantragt haben.
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